Überschuldung
Eine Gesellschaft ist überschuldet, wenn der Wert der Aktiven geringer ist als das Fremdkapital.
» Informationen zur Überschuldung einer Gesellschaft
Überschuldungsanzeige
Wenn eine Überschuldung vorliegt, ist das oberste Geschäftsführungsorgan einer Gesellschaft verpflichtet, die Bilanz beim Richter zu deponieren und damit eine Überschuldungsanzeige zu machen.
» Informationen zur Überschuldungsanzeige
Konkursverschleppung
Weiterführung der Gesellschaft trotz Vorliegens einer Überschuldung und unter Missachtung der Pflicht zur Überschuldungsanzeige.