Gesetzliche Grundlagen
Die Konkursverschleppung ist nirgends ausdrücklich im Gesetz geregelt. Die Konkursverschleppung stellt jedoch eine Verletzung verschiedener Pflichten der obersten Geschäftsführungsorgane dar, weshalb die verantwortungsrechtlichen Normen zur Anwendung gelangen:
- Aktiengesellschaften OR 752 ff.
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung OR 827 i.V.m. 752 ff.
- Genossenschaften OR 916 ff.
- Stiftungen ZGB 84 und ZGB 88
- strafrechtliche Bestimmungen







