Begriffe
Überschuldung
Eine Gesellschaft ist überschuldet, wenn der Wert der Aktiven geringer ist als das Fremdkapital.
Überschuldungsanzeige
Wenn eine Überschuldung vorliegt, ist das oberste Geschäftsführungsorgan einer Gesellschaft verpflichtet, die Bilanz beim Richter zu deponieren und damit eine Überschuldungsanzeige zu machen.
Konkursverschleppung
Weiterführung der Gesellschaft trotz Vorliegens einer Überschuldung und unter Missachtung der Pflicht zur Überschuldungsanzeige.







